Hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuungs- und Entlastungsleistung §45 SGB XI

Wer möchte das nicht: So lange wie möglich zu Hause leben?

Wenn man aber durch Krankheit, Behinderung oder zunehmendes Alter auf Unterstützung angewiesen ist, sind die engagierten hauswirtschaftlichen Kräfte zur Stelle, damit Sie in ihren eigenen vier Wänden bleiben können.

Die Mitarbeiter/innen kümmern sich um den Haushalt und Besorgungen, Zubereitung von Mahlzeiten, Wäschepflege, begleiten bei Spaziergängen oder Arztbesuchen und entlasten nicht zuletzt auch pflegende Angehörige.

Seit 1.Januar 2015 können alle eingegradeten Versicherten Entlastungs- und Betreuungsleistungen nach §45 SGB XI in Höhe von 125.-€/Monat in Anspruch nehmen. Dieses Entlastungsangebot wird von den Pflegekassen refinanziert.